Am 13. 12. 2021 hat das BMA den Entwurf einer Verordnung, mit der der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ab dem 1. 1. 2022 festgesetzt wird, zur Begutachtung bis 17. 12. 2021 versandt.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.