Die Frage, ob und anhand welcher Kriterien Genussrechte in steuerlicher Hinsicht als Eigenkapital- oder Fremdkapitalinstrumente einzustufen sind, ist eine der komplexesten und umstrittensten im österreichischen Steuerrecht. Mit Urteil vom 14. 8. 2019, I R 44/17, hat sich der deutsche BFH zu Zweifelsfragen geäußert, die ebenso bei der steuerlichen Einstufung von Genussrechten nach österreichischem Recht bestehen. Dieser Beitrag soll der Frage nachgehen, ob und inwiefern die Rechtsprechung des deutschen BFH auf die österreichische Einstufung von Genussrechten als ertragsteuerliches Eigenkapital oder Fremdkapital übertragen werden sollte.