Angesichts der Komplexität der Rechtslage und der Fülle an Rechtsprechung ist es erstaunlich, wie viele Arbeitgeber und Steuerberater bzw deren Personalverrechnungskräfte nach wie vor relativ sorglos Beratungsleistungen iZm dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld erbringen. Trotz wohl unbestrittener berufsrechtlicher Zulässigkeit durch Steuerberater (siehe § 2 Abs 2 Z 3 WTBG) stellen die Ermittlung der Höhe der jeweils zutreffenden Zuverdienstgrenze sowie die Beurteilung der Relevanz von verschiedenartigen Erwerbseinkünften ein gefährliches Minenfeld dar. Auch Arbeitgeber sollten wohl vorsichtig in ihren Beratungsleistungen sein und keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen, zumal bei dem vorliegenden Thema sicher keine allgemeine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers besteht. Dieser Beitrag zeigt die Komplexität anhand des Beispiels „Nachzahlungen“.