Viele Steuerberater kennen das: Der Klient hat von einer Versicherungsgesellschaft oder einem Versicherungsmakler ein Angebot für eine „Pensionszusage“ erhalten, das rechnerisch massive Steuerersparnisse dokumentiert und vom Klienten dem Steuerprofi nun zur Prüfung vorgelegt wird. Doch gibt es diese „Ersparnisse“, die letztlich den Verkauf einer Lebensversicherung mit sich bringen sollen, in der allseits propagierten Form im Endeffekt überhaupt? Diese Frage sowie jene, ob eine Leistungszusage für den Klienten einen Nutzen haben kann, mögen im Folgenden beantwortet werden.