Seit 16. 8. 2021 können zwei COVID-19-Hilfen für den Monat Juli 2021 beantragt werden. Der sogenannte „Ausfallsbonus II“ wurde adaptiert und bis Ende September verlängert, der Verlustersatz bis Ende des Jahres.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.