vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Finanzverwaltung und BFG verwendeten bis April 2021 mangelhafte Amtssignatur

SteuernSteuerrechtRoman ThunshirnSWK 2021, 1075 - 1081 Heft 20 und 21 v. 25.7.2021

BMF und BFG verwendeten längere Zeit eine Amtssignatur (§ 96 Abs 2 BAO iVm § 19 E-GovG) mit nicht valider Prüfinformation (https://amtssignatur. brz.gv.at/ ). Im Mai 2021 hat das BMF, nachdem es durch einen Fachartikel des Autors darauf aufmerksam gemacht wurde, den Prüfhinweis umgestellt. Der neue Link lautet nunmehr https://www.signaturpruefung.gv.at ; dieser lässt eine Signaturprüfung zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!