BMF und BFG verwendeten längere Zeit eine Amtssignatur (§ 96 Abs 2 BAO iVm § 19 E-GovG) mit nicht valider Prüfinformation (https://amtssignatur. brz.gv.at/ ). Im Mai 2021 hat das BMF, nachdem es durch einen Fachartikel des Autors darauf aufmerksam gemacht wurde, den Prüfhinweis umgestellt. Der neue Link lautet nunmehr https://www.signaturpruefung.gv.at ; dieser lässt eine Signaturprüfung zu.