Die FAQ zum Verlustersatz wurden überarbeitet und sind seit dem 13. 6. 2021 in der aktualisierten Version abrufbar. Der Verlustersatz kann unter bestimmten Voraussetzungen von Unternehmen in Anspruch genommen werden, welche in den ausgewählten Betrachtungszeiträumen zwischen dem 16. 9. 2020 und dem 30. 6. 2021 einen Umsatzausfall in Höhe von mindestens 30 % erlitten haben. Erst kürzlich hat die Regierung verkündet, dass diese COVID-19-Hilfsmaßnahme um sechs Monate, somit bis 31. 12. 2021, verlängert wird, wobei für die Inanspruchnahme der Förderung ab 1. 7. 2021 ein Umsatzausfall von mindestens 50 % in den ausgewählten Betrachtungszeiträumen vorliegen muss. Die genaue Ausgestaltung dieser Verlängerung bleibt jedoch noch abzuwarten.