Mit 1. 7. 2021 wurde eine Reihe von Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Fernverkäufen wirksam, die notwendig wurden, da die Verwirklichung des Binnenmarkts, die Globalisierung und der technologische Wandel zu einer explosionsartigen Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs und somit der Fernverkäufe von Gegenständen geführt haben.