Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ist seit vier Jahren in Kraft und führt neben dem Manipulationsschutz auch dazu, dass eine Überprüfung durch die Finanz nun wesentlich leichter möglich ist. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeit von statistischen Auswertungen, die Abweichungen von der zu erwartenden Verteilung und damit etwaige Nichterfassungen zeigen können. Markus Knasmüller zeigt die Vorgangsweise sowie die Grenzen dieser Verfahren auf.