Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz, BGBl I 2020/135 idF BGBl I 2021/80, regelt den Zuschuss des Bundes an die Länder in Höhe der ihnen zusätzlich aufgrund der COVID-19-Krise entstandenen Aufwendungen.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.