Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde in § 28 Abs 53 Z 3 UStG die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung von COVID-19-Impfstoffen sowie eng mit diesen Impfstoffen zusammenhängenden sonstigen Leistungen geschaffen. Damit wurde eine Richtlinie der EU umgesetzt. Hinsichtlich der Einrichtung von Impfstraßen und Impfzentren stellt sich die Frage des Umfangs der Begünstigung.
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