Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG) 2020 wurde die Möglichkeit geschaffen, neben der linearen AfA auch eine degressive AfA sowie für Gebäude eine beschleunigte AfA steuerlich geltend zu machen. Dieser Beitrag untersucht die Wirkung der degressiven AfA und der beschleunigten Gebäude-AfA aus investitionstheoretischer Sicht und schließt mit einer ökonomischen Würdigung der beiden Maßnahmen.
Schlagwörter: