vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Erste Maßnahmen“ für Neuinvestitionen bis 31. 5. 2021

TagesfragenSteuerrechtAndreas Mitterlehner, Max PanholzerSWK 2021, 867 - 870 Heft 15 v. 20.5.2021

Die COVID-19-Investitionsprämie fördert Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen von Unternehmen im Inland. Damit eine Neuinvestition förderfähig ist, muss ua eine rechtzeitige „erste Maßnahme“ gesetzt werden. Dazu wurde erst kürzlich die diesbezügliche Frist gesetzlich um drei Monate bis 31. 5. 2021 verlängert. Rund um diese ersten Maßnahmen ergeben sich jedoch noch zahlreiche Zweifelfragen, die in diesem Beitrag „just in time“ behandelt werden sollen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!