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Grundstückseinlagen in gemeinnützige Kapitalgesellschaften

SteuernSteuerrechtJohannes HeinrichSWK 2021, 739 - 743 Heft 12 v. 20.4.2021

Mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (GG 2015) wurde ein neuer Befreiungstatbestand in das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) eingeführt. Der unentgeltliche Erwerb eines Grundstücks durch eine Körperschaft, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dient, ist nach § 3 Abs 1 Z 3 GrEStG befreit. Fraglich ist, ob von diesem Befreiungstatbestand auch die Einlage eines Grundstücks in eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft erfasst wird.

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