Die COVID-19-Krise hat teilweise zu temporären Verschiebungen von Einkünften geführt: So wurde etwa Mietern ein Zahlungsaufschub (sogar mehrfach) gewährt, ebenso Kreditnehmern. Infolge des Zahlungsaufschubs kann es insbesondere bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern in einem Jahr zum kumulierten Anfall von Einkünften kommen, die sachlich mehrere Jahre betreffen. In der Folge können sich im einkommensteuerlichen Bereich unerwünschte Progressionseffekte ergeben, die zu korrigieren wären. Hierfür könnte man auf bereits in § 37 EStG vorhandene Instrumentarien zurückgreifen.