Die Überlassung von Firmenfahrzeugen zur Privatnutzung ist eine beliebte Zusatzvergütung für Arbeitnehmer. Handelt es sich beim überlassenden Unternehmen um ein ausländisches Unternehmen, ergeben sich dabei jedoch komplexe kraftfahrrechtliche und steuerrechtliche Fragen, die nicht immer sofort ins Auge fallen. Dieser Beitrag widmet sich der Zurverfügungstellung von Firmenfahrzeugen zur Privatnutzung an in Österreich ansässige Mitarbeiter ohne Geschäftsführungsfunktion durch ausländische Unternehmen, die in Österreich keine Betriebsstätte haben.