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Telefonische Anbringen sind unwirksam, telefonische Bescheide ebenso

SteuerrechtJudikaturSWK 2014, 960 Heft 20 und 21 v. 15.7.2014

Normen: § 97 BAO; § 92 Abs 1 lit a BAO; § 85 BAO

Schlagwörter:

Verfahrensrecht; Mängelbehebungsauftrag; Frist; Behebung; Beschwerde; Ersuchen; Verlängerung; telefonische; Anträge; mündliche; Anbringen; Bescheid; Mitteilungen; Abgabenbehörde; Rechtswirksamkeit; Wiederaufnahme des Verfahrens; Abgabepflichtiger;

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