§ 25 Abs 1 Wr WVG
Der VwGH hatte sich mit Fragen der Haftung für Wassergebühren zu befassen. Im Anlassfall kam es zum Wechsel der Person des Wasserabnehmers.
VwGH 10.8.2010, 2007/17/0008
§ 25 Abs 1 Wr WVG
Der VwGH hatte sich mit Fragen der Haftung für Wassergebühren zu befassen. Im Anlassfall kam es zum Wechsel der Person des Wasserabnehmers.
VwGH 10.8.2010, 2007/17/0008