§ 41 Abs 3 Slbg FrVerkG
Der VwGH hatte sich mit Fragen betreffend Fremdenverkehrsverbandsbeiträge zu befassen und stellte in diesem Zusammenhang ua klar, inwieweit nach § 41 Abs 3 des Salzburger Fremdenverkehrsgesetzes die Beitragsbehörde gebunden ist an "Feststellungen in einem rechtskräftigen Umsatzsteuerbescheid, die für die Umsatzsteuer maßgebend sind".