Wann gelten Anbringen, die mittels Faxgerät der Abgabenbehörde übermittelt werden, als eingebracht? Unterliegt die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Eingabe einlangte, die mittels Fax geschickt worden ist, der freien Beweiswürdigung? Handelt es sich dabei um eine Sachverhaltsfrage? Was muss in dem dahingehenden Beweisverfahren berücksichtigt werden?
UFS 16.12.2010, RV/0909-L/09; VwGH 17.9.1996, 96/14/0042