Zusammenfassung: Gaier nimmt zur Erhöhung der Gebührensätze und der Verordnungsermächtigung des § 14a GebG Stellung. Erst jüngst wurden wieder 29 feste Gebührensätze des § 14 GebG mit Wirksamkeit ab 1. 7. 2011 per Verordnung erhöht. Der Autor geht auf die Gebührenerhöhungen im Einzelnen ein, äußert aber auch verfassungsrechtliche Bedenken, da durch Verordnung der Inhalt eines Bundesgesetzes verändert wurde.