Zusammenfassung: Der VwGH prüfte im Hinblick auf die Umsatzsteuer, ob die Überlassung von Räumlichkeiten für ein Bordell unter die Vermietung von Grundstücken im Sinne des § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 subsumiert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994
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