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Wiederaufnahme

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2011, R 46 Heft 27 v. 20.9.2011

Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich mit dem Zweck des Wiederaufnahmeverfahrens nach § 303 Abs 1 lit b BAO auseinander.

Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 1 BAO

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