Zusammenfassung: Die Autoren gehen auf die Frage ein, inwieweit bei § 244 Abs. 2 Z 1 UGB ein Reformbedarf im Hinblick auf den Tatbestand der Beherrschung bei Stimmrechtsmehrheit ohne tatsächliche Möglichkeit der Beherrschung besteht. Neben allgemeinen Aspekten der Konzernabschlusspflicht bei Mehrheit der Stimmrechte gehen sie hierbei auch auf die Probleme bei der Auslegung des § 244 und auf das Konsolidierungswahlrecht iSd § 249 Abs 1 Z 1 UGB ein.