Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte iSd § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 bei nichtselbstständig tätigen Ärzten auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988; § 22 Z 1 lit b EStG