Zusammenfassung: Das FG Rheinland-Pfalz hat sich in seiner Entscheidung vom 14. 7. 2011, 6 K 2137/10 mit der Frage auseinander gesetzt, ob ein handgefertigtes Luxushandy um 5200 Euro von einem Zahnarzt als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 20 EStG; § 12 EStG