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Luxushandy als Betriebsausgabe?

SteuernSWK 2011, S 865 Heft 25 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Das FG Rheinland-Pfalz hat sich in seiner Entscheidung vom 14. 7. 2011, 6 K 2137/10 mit der Frage auseinander gesetzt, ob ein handgefertigtes Luxushandy um 5200 Euro von einem Zahnarzt als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 20 EStG; § 12 EStG

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