Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft iSd § 4 Abs 5 und § 16 Abs 1 Z 9 EStG bei betrieblich und beruflich veranlassten Reisen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 9 EStG; § 4 Abs 5 EStG
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