Zusammenfassung: Der VwGH prüfte die Frage, ob die Haftung eines Vertreters iSd § 9 Abs 1 BAO erstreckt werden kann und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Weiters ging er auf den Umfang dieser Haftung ein.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 BAO; § 80 BAO
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