Zusammenfassung: Holzer diskutiert im vorliegenden Beitrag die praktischen Probleme, die sich für den Steuerpflichtigen ergeben können im Hinblick auf die Aberkennung des Vorsteuerabzugs bei Rechnungen, die nicht den Formvorschriften des § 11 UStG entsprechen wegen der strengen Kriterien der Verwaltungspraxis und Judikatur. Inwieweit kann der Steuerpflichtige zur Vermeidung formeller Rechnungsmängel beitragen, um der Versagung des Vorsteuerabzugs zu entgehen? Lässt sich in der Praxis die objektive Richtigkeit der Rechnungsmerkmale überhaupt sicherstellen?