§ 6 Abs 1 Tir Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz
In gegenständlicher Entscheidung stellte sich dem VwGH die Frage, ob auf sog. "Hospitality-Tickets" (VIP-Zusatzkarten), die iR einer Schisprungveranstaltung erworben werden konnten, die Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabe anfällt.