§ 8 Abs 5 ErbStG
In gegenständlicher Entscheidung stellten sich dem VwGH Fragen betreffend die Entrichtung der Erbschaftsteuer auf Liegenschaften, wobei im Anlassfall eine Überschuldung der Verlassenschaft vorlag.
VwGH 21.10.2010, 2008/16/0155
§ 8 Abs 5 ErbStG
In gegenständlicher Entscheidung stellten sich dem VwGH Fragen betreffend die Entrichtung der Erbschaftsteuer auf Liegenschaften, wobei im Anlassfall eine Überschuldung der Verlassenschaft vorlag.
VwGH 21.10.2010, 2008/16/0155