Zusammenfassung: Anhand zweier Beispiele versucht Kotschnigg in seinem Beitrag zu zeigen, dass die in der FinStrG-Novelle 2010 vorgesehene Regelung des § 39 FinStrG betreffend der Abgabenbetrug aus legistischer Sicht nicht optimal gelungen ist.
Rechtsgrundlagen: FinStrG-Novelle, BGBl I Nr 104/2010; § 39 FinStrG; §§ 22 f BAO