Zusammenfassung: Das Bundesministerium für Finanzen hat seine Rechtsauffassung zum neuen Auskunftsbescheid gem. § 118 BAO mitgeteilt. Der Beitrag führt die Inhalte des gegenständlichen BMF-Erlasses an. Die darin enthaltenen Ausführungen betreffen ua den Anwendungsbereich, die Antragsbefugnis, Form und Inhalt des Antrages, das zuständige Finanzamt, die Erledigung des Antrages, den Inhalt und die Wirkung des Auskunftsbescheides, den Rechtsschutz und den Verwaltungskostenbeitrag.