Zusammenfassung: Ein "Steuerinsider" nimmt im vorliegenden Beitrag kurz zu dem vom BMF erarbeiteten Durchführungserlass zur Regelung des § 30a FinStrG betreffend der Verkürzungszuschlag (Strafaufhebung in besonderen Fällen) überaus kritisch Stellung, wobei er insb. gegen die darin vorgesehene Frist von 5 Jahren Bedenken äußert und generell in Frage stellt, ob das BMF in diesem Durchführungserlass den "Fair Play"-Gedanken beachtet.