§ 6 EStG
Der VwGH befand in gegenständlicher Entscheidung, ob Wertminderungen bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden können, wenn sie noch vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres eingetreten sind. Das Höchstgericht äußerte sich ferner dahingehend, ob die Abgabenbehörde gesetzlich dazu verpflichtet ist, einen niedrigeren Teilwert eines Wirtschaftsgutes von Amts wegen zu ermitteln.