§ 33 TP 5 GebG; § 1090 ff ABGB
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob eine Werkleistung oder aber ein Bestandvertrag vorliegt, wenn Nutzungsrechte an einem europaweiten Glasfaserkabelsystem gegen Entgelt über einen Zeitraum von 20 Jahre eingeräumt werden.