§ 80 Abs 1 BAO
In gegenständlicher Entscheidung stellten sich Fragen zur Haftung des Geschäftsführers als steuerlicher Vertreter der Gesellschaft für den Fall, dass ein Steuerberater beauftragt wurde, die abgabenrechtlichen Pflichten wahrzunehmen.
VwGH 25.2.2010, 2009/16/0246; VwGH 2009/16/0041