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Erteilung einer verbindlichen Auskunft mittels Auskunftsbescheid unterliegt nicht der Umsatzsteuer - Finanzamt handelt öffentlich-rechtlich und steht nicht im Wettbewerb mit Unternehmern

SteuernMMag. Bernhard Canete, Lektor an der WU Wien, Mitarbeiter einer Steuerberatungs- und WirtschaftsprüfungsgesellschaftSWK 2010, S 799 Heft 26 v. 10.9.2010

Zusammenfassung: Canete befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des Finanzgerichts München aus dem März 2010, in der es um die Frage ging, ob die Erteilung verbindliche Rechtsauskünfte durch das Finanzamt umsatzsteuerpflichtig ist. Das deutsche FG stellte dabei klar, ob das Finanzamt hierbei in Wettbewerb zu Unternehmern tritt oder öffentlich-rechtlich handelt. Ausgehend von dem ergangenen Urteil erörtert Canete die Rechtslage in Österreich, wobei er va auf das neue Auskunftsverfahren nach § 118 BAO idF Abgabenänderungsgesetz 2010 eingeht.

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