§ 5a Stmk Veranstaltungsgesetz
In gegenständlicher Entscheidung stellte der VwGH ua klar, ob die im Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz normierte Lustbarkeitsabgabe auf das Halten oder das Betreiben von Geldspielapparaten abzielt.
VwGH 17.2.2010, 2009/17/0204