§ 34 Abs 8 EStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, wann Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung qualifiziert werden können. Wann gelten Ausbildungsstätten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen?