§ 4 Abs 4 EStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm der Berücksichtigung von Fahrkosten als Betriebsausgaben zu befassen. Im gegenständlichen Fall lag kein exakter Kostennachweis vor und die Behörde unternahm eine Schätzung der Fahrtaufwendungen mit dem amtlichen Kilometergeld.