§ 2 Abs 1 lit b FLAG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm der Verlängerung der höchstzulässigen Studienzeit zu befassen und äußerte ua dahingehend, ob im Falle des Verlängerungstatbestands der Pflege und Erziehung eines Kindes im FLAG verschiedene Abstufungen der Studienbehinderung vorgesehen sind.