Der EuGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, wann Fluggäste bei dem Ausfall eines Fluges Anspruch auf eine Ausgleichszahlung durch das betreffende Luftfahrtunternehmen haben. Der Gerichtshof äußerte sich in diesem Zusammenhang ua zu dem Terminus "außergewöhnliche Umstände".
EuGH 22.12.2008, Rs C-549/07 , Wallentin-Hermann