Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über den ab 1. Jänner 2009 geltenden Mindestlohntarif für Au-pair Kräfte. Ebenso wird erläutert, wie ein über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgehendes Beschäftigungsausmaß einer Au-pair-Arbeitskraft zu beurteilen ist und was bei der Ausstellung der Anzeigebestätigungen berücksichtigt werden sollte. Wie sollten nach Ansicht des BMWA die Geschäftsstellen des AMS bei einem Wechsel der Gastfamilie der Au-pair-Kraft vorgehen?