§ 27 EStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, inwieweit bei Einkünften aus Kapitalvermögen den Erträgen des Kapitalstammes Relevanz zukommt oder aber diesem selbst und dessen Wertminderungen und Wertsteigerungen.
VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088; VwGH 2006/13/0091