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Parteiengehör

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2009, R 40 Heft 16 v. 1.6.2009

§ 45 Abs 3 AVG

Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, inwieweit für die Berufungsbehörde die Pflicht besteht, den Verfahrensparteien eine Veränderung im Sachverhalt, der festzustellen ist, nach § 45 Abs 3 AVG vorzuhalten und ihnen dadurch Gelegenheit zum Parteiengehör einzuräumen.

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