Zusammenfassung: Felbinger befasst sich in seinem Beitrag eingehend mit Fragen betreffend die Behandlung von beitragsorientierten Pensionszusagen aus Sicht des Steuerrechts. Existiert im österreichischen Recht der Terminus der "beitragsorientierten Pensionszusage" als eigenes Rechtsinstrument? Welchen Kapitalbetrag hat ein Unternehmen voraussichtlich aufzuwenden, damit eine zugesagte Pension ein Leben lang finanziert werden kann? Ist es möglich für eine beitragsorientierte Zusage Rückstellungen, die steuerwirksam sind, zu bilden und wenn ja, in welcher Höhe können diese Rückstellungen gebildet werden? Hängt die Höhe der Rückstellungen vom Finanzierungsinstrument ab? Welche Aspekte sind bei der Gestaltung der Pensionszusage (der Versicherung) zu berücksichtigen?