Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Lehrgang für Kindergartenassistentinnen mit Lehrinhalt Pädagogik und Didaktik der Kindergartenerziehung als Berufsausbildung gem den Bestimmungen des FLAG anzuerkennen ist. Ist der Besuch eines derartigen Lehrgangs eine unabdingbare Voraussetzung für die Berufsausübung der Kindergartenhelferin? Was ist für die Anerkennung als Berufsausbildung entscheidend?