§ 1 Abs 3 Sbg Interessentenbeiträgegesetz (IBG)
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend das Salzburger Interessentenbeiträgegesetz zu befassen und äußerte sich dazu, unter welchen Voraussetzungen die Vorschreibung des Interessentenbeitrages gegenüber einem Rechtsnachfolger zulässig ist.