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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bei Event-Moderatorin keine Betriebsausgabe

SteuernSWK 2008, S 866 Heft 32 v. 10.11.2008

§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG

Der UFS Wien äußerte sich in der vorliegenden Rechtssache hinsichtlich der Frage, ob bei einer als Event-Moderatorin tätigen Person Aufwendungen i.Z.m. einem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer einkommensteuerrechtlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.

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